So melden Sie Ihre Gebäudebrüter-Brutplätze:

Position automatisch erfassen:

  1. Suchen Sie die Position Ihrer Sichtung und klicken Sie doppelt (Doppelklick) auf die Karte.
  2. Sie erhalten einen Adressvorschlag. Diesen können Sie übernehmen (Adresse wird ins Formular eingetragen) oder nicht übernehmen (Adressfelder bleiben leer). Bitte überprüfen Sie die Adresse noch einmal auf ihre Richtigkeit.
  3. Sie können die Marker-Position nun mit der Maus oder per Finger (an Touchscreens) verschieben oder die Adresse manuell korrigieren. Sie erhalten einen neuen Adressvorschlag.
  4. Wenn Sie zufrieden sind, scrollen Sie auf das Formular und geben Ihre weiteren Meldedaten ein.

Position manuell erfassen:

Scrollen Sie bitte auf das Meldeformular und geben die Ortsangaben zu Ihrer Gebäudebrütersichtung ein. Der Marker und die Geokoordinaten werden automatisch ergänzt.

Position auslesen (nur zur groben Vorauswahl):

  1. Sollen wir Ihre aktuelle Position auslesen und auf der Google-Karte zentrieren? Dann klicken Sie bitte hier. 
  2. Ihre eigene Position wird ausgelesen und mit einem blauen Marker gekennzeichnet.
  3. Jetzt können Sie bequem die Position automatisch erfassen, siehe ganz oben Punkt 1.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, um eine Sichtung zu melden. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Brutplatzangaben

Brutplatz in Gefahr

Angaben zum Gebäudebrüter

Fotorechte

weitere Angaben/Melderdaten

Bitte addieren Sie 9 und 2.

Sylvia Weber

Kreisgruppe München

Zuständig für Stadt München

089/200 270 83

Stefanie Gansbühler

Kreisgruppe München

Zuständig für Oberbayern

089/200 270 84

Aktion von

Logo Natur in der Stadt

2023 - 2025 gefördert durch:

Förderer 2016 - 2022:

Logo Bayrischer Naturschutzfonds
Logo Glücksspirale
Logo Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV) ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr